Honorar

Die Kosten für Sitzungen beim Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie übernimmt die gesetzliche Krankenkasse leider nicht. Berufsgenossenschaft, Privatversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten in manchen Fällen zumindest teilweise. Da es zum Teil erhebliche Wartezeiten beim psychologischen Psychotherapeuten gibt, kann die Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG), auch als Übergangstherapie angegeben werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG) hat Therapiefreiheit. Er kann verschiedene therapeutische Mittel verwenden, individuell abgestimmt auf den Klienten. In Deutschland sind nur drei Richtlinienverfahren kassenärztlch zugelassen.

Vorteile für Selbstzahler
  • keine persönlichen Daten und Diagnosen für Kostenträger
  • keine Nachteile (höhere Beiträge) bei Versicherungsabschlüssen
    ( z.B Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, private Krankenversicherung )
  • Termine sind zeitnah

Das Erstgespräch ist kostenlos (30 Minuten), zum gegenseitigen Kennenlernen und Klären, ob wir miteinander an ihren Themen arbeiten wollen.

Grundsätzlich führe ich eine Privatpraxis. Der Betrag für die psychotherapeutische Arbeit wird im Erstgespräch vereinbart und orientiert sich an den üblichen Sätzen eines Heilpraktikers eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie.

Natürlich berücksichtige ich hierbei Ihre persönliche Situation.

Termine und Terminabsagen

Termine werden in meiner Praxis nach Ihrem speziellen Bedürfnis reserviert, falls Sie nicht erscheinen können, bitte ich um eine Absage 24 Stunden vorher.
Bei kurzfristigen Absagen, oder bei nicht Erscheinen erlaube ich mir ein Ausfallhonorar zu berechnen.

Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bei mir.

Tel.: 08071/ 728 78 14